Sie wollen den zahntechnischen Nachwuchs fördern?

Eine geniale Idee!

Partnerunternehmen aus Industrie und Handel

Sie wollen für die VFDZt spenden. Sie werden zu ausgewählten Veranstaltungen des VFDZt eingeladen, um sich selbst ein Bild von unserer Nachwuchsförderung zu machen und wir bedanken uns bei Ihrer Firma  auf der Webseite des VFDZt namentlich. Eine Verlinkung mit ihrer Homepage ist uns aufgrund des geltenden Gemeinnützigkeitsrechtes leider nicht möglich. 

Als Partnerunternehmen unterstützen Sie den VFDZt und dessen Projektarbeit gemäss den Satzungszwecken. Sie sind mit der Namensnennung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des VFDZt einverstanden.

Ihre Spende beträgt jährlich mindestens € 3000.-
Sie bekommen von uns jährlich einen Tätigkeitsbericht.

Heute werde ich Pate für einen Azubi

Sie wollen die Patenschaft für eine(n) Auszubildende(n) übernehmen und den Fortbestand des Azubi-Kongresses sichern?
Ihr Spendenbeitrag von € 150.- entspricht den Kosteneinsatz für einen Platz auf dem Azubi-Kongress.

Der Beitrag wird jährlich einmal per SEPA-Mandat abgebucht. Das Mandat ist jederzeit kündbar. Für Ihre Spende erhalten Sie eine Spendenquittung und werden auf dieser Seite als Pate aufgeführt.

Engagement für die Zukunft Ihrer Kundschaft…
Engagement für die Zukunft des Azubi-Kongresses …
Das kleine Spenden-Einmaleins…
Was ist eine Spende
Eine Spende ist eine freiwillige Ausgabe, für die man keine Gegenleistung erwartet. Damit eine Zuwendung abgesetzt werden kann, muss sie an eine steuerbegünstigte Organisation geleistet werden.
Welche Organisationen sind begünstigt?
Zu den steuerbegünstigten Organisationen gehören – wie in unserem Fall – auch gemeinnützige Vereine.

 

Bis zu welcher Höhe sind Spenden absetzbar?
Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben absetzbar.
Sind Mitgliedsbeiträge auch Sonderausgaben?
Grundsätzlich können Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren gemeinnütziger Organisationen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Muss ich meine Spende belegen können?
Das Finanzamt akzeptiert eine Spende nur dann, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung – also eine Spendenbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster – belegt ist. Die Zuwendungsbestätigung enthält unter anderem die Art der Spende und die Spendensumme und bestätigt, dass die Zuwendung nur für einen bestimmten, steuerbegünstigten Zweck verwendet wird. Sie bekommen von uns zu Beginn des Folgejahres automatisch eine Zuwendungsbestätigung zugeschickt. Wichtig: Sie müssen dem Finanzamt das Original zukommen lassen. Machen Sie sich deshalb am Besten eine Kopie der Zuwendungsbestätigung für Ihre Unterlagen.